Wortglauberei 14

Überfallsrecht
Als Überfall bezeichnet man im deutschen Nachbarrecht “Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen” (§ 911 BGB).

Autor: Sebastian

Eminenter Tastenhengst und obskurer Magnet. "Ich brauche einen Schornsteinfeger, einen Feuerleger und einen Beschwerdebriefbeschwerer. Mondäne Dämonen..." »weiterlesen

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